Barrierefreies Wohngebiet Karthausen im Bauausschuss

Unser Antrag:

  • Die baulichen Festlegungen der Ausgestaltung der Verkehrswege im Gebiet Karthausen muss eine barrierefreie Verwirklichung verbindlich enthalten.
    Dies beinhaltet alle Maßnahmen, die es für Menschen mit Behinderung (z.B. Seh-, Hör- und Bewegungsbehinderungen) möglich machen, optimal inklusiv am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen.

 

Bereits im Frühstadium der Planungen werden Rahmenbedingungen gesetzt, die die Verwirklichung der Inklusion ermöglichen oder verhindern können.

Urbane Räume barrierefrei zu gestalten ist ein erklärtes Ziel in unserer Gesellschaft.
Die barrierefreien Herausforderungen bestehen darin, diese Freiräume so zu gestalten, dass sie attraktiv und zugänglich sind sowie den Anforderungen verschiedener Nutzergruppen mit und ohne Behinderungen möglichst gerecht werden.

Die Planung dieser Freiräume unterliegen einen komplexen Beteiligungsprozess im Zusammenwirken der Nutzer, Anlieger, Politik, Ämter verschiedener Ressorts der Verwaltung, Migranten, Behindertenverbände, Landschaftsarchitekten sowie Straßen- und Verkehrsplaner etc.

Der öffentliche Freiraum, auch in Karthausen, ist im Sinne der Inklusion neu zu interpretieren und sollte entsprechende Entfaltungsmöglichkeiten im Stadtquartier schaffen.
Eine hohe Aufenthaltsqualität mit Überschaubarkeit in der Betrachtung von

  • Orientierung,
  • Barrierefreiheit,
  • Sicherheitsempfinden (z. B. für Kinder, Eltern und für ältere Menschen) ist zu garantieren.

Für die Gestaltung barrierefreier Freiräume im Bezug der Auffindbarkeit,
Erreichbarkeit, Zugänglichkeit und Nutzbarkeit im Fußgängerlängs und -querverkehr
sind die nachstehenden Grundfunktionen zu beachten:

Linierung

durch taktile Leitlinien am Bestand sowie durch entsprechende Bauelemente
des Verkehrsraumes mit einer durchgängigen Ertastbarkeit des Weges
(z. B. äußere Leitlinie – taktile Borde > 6 cm Ansicht)
(z. B. innere Leitlinie – Gebäudekanten, taktile Randeinfassungen etc.)
mithilfe von taktilen Bodenelementen
Zielgruppe: Menschen mit Blindheit und Sehbehinderungen (Langstocknutzer)

Zonierung

in Form hindernisfreier Bereiche mit Hilfe von visuellen und taktilen
Materialwechsel (kontrastierenden Oberflächenbelag) für

  • unterschiedliche Nutzung einzelner Bereiche für Aufenthalt, Möblierung etc.
  • selbsterklärende Wegeführung

Zielgruppe: Menschen mit Gehbehinderungen, mit fahrbaren Mobilitätsmitteln, blinde und sehbehinderte Menschen

Kontrastierung

in Form hindernisfreier Bereiche durch visuellen und taktilen Materialwechsel für

  • unterschiedliche Nutzung einzelner Bereiche zum Aufenthalt, für Möblierung etc.
  • selbsterklärende Wegeführung

Zielgruppe: Menschen mit Gehbehinderungen, mit fahrbaren Mobilitätsmitteln, blinde und sehbehinderte Menschen

 

Novellierung

bedeutet Vermeidung von Stufen und Kanten innerhalb des Gehbereiches


Zielgruppe: Menschen mit Gehbehinderungen, mit fahrbaren Mobilitätsmitteln blinde und sehbehinderte Menschen

Die Komponenten Linierung, Zonierung, Kontrastierung einschließlich Nivellierung bilden im Kontext eine Einheit und müssen frühzeitig eingeplant werden.

 



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