Gegen Flächenfraß und Bodenversiegelung

Klimaschutz – wir sind alle verantwortlich!

Flächenfraß und Bodenversiegelung gehen Hand in Hand mit weiteren vermeidbaren Belastungen für unser Klima.
Deshalb sind wir grundsätzlich gegen großflächige Neubaugebiete.

Sollte es, gegen unseren Widerstand, trotzdem zu neuen Baugebieten mit allen negativen Konsequenzen kommen: das sind unsere Forderungen für die Inhalte von neuen Bebauungsplänen.

Bei Änderungen von bestehenden Bebauungsplänen müssen ebenfalls deren windelweiche Bestimmungen an die aktuelle Situation angepasst werden.

Dass diese Forderungen baurechtlich zu verwirklichen und sinnvoll sind, zeigt der Bebauungsplan der Stadt Remscheid für Eisernstein (Am Schützenplatz).

Für Radevormwald gilt es, diese Regeln in Bebauungsplänen einzupflegen:

 

CO2 Vermeidung und Energieeinsparung sind ein MUSS

1. Nur Neubauten mit einem KfW Wert von 55 oder besser und Passivhäuser sind erlaubt.

2. Die Dachflächen der Hauptbaukörper, Garagen, Carports und der Gemeinschaftsgaragen sind als extensive Gründächer auszubilden. Sie sind mindestens mit einem Anteil von 60% der Dachflächen - ausgenommen Flächen für technische Dachaufbauten - bei einer Substratschicht von mindestens 8 cm mit Gräsern, bodendeckenden Klein-Gehölzen, Wildkräutern und Stauden zu bepflanzen, dauerhaft zu erhalten und fachgerecht zu pflegen. Bei der Ausführung sind die Qualitätskriterien und Anforderungen der FLL-Dachbegrünungsrichtlinien 2018 zu beachten. 

3. Ausnahmen für Anlagen zur Gewinnung von Solarenergie können zugelassen werden.

4. Luftwärmepumpenanlagen können genutzt werden, dürfen aber einen Lärmpegel von 50 dB(A) tagsüber und 35 dB(A) nachts nicht überschreiten und sollten, zur Vermeidung von Lärmbelästigungen in der Umgebung, in das Gebäude integriert sein.

Bodenversiegelung wie „Gärten des Grauens“ verbieten

5. Die Grundflächenzahl wird als Höchstwert für allgemeine Wohngebiete (WA) mit 0,4 festgesetzt.

6. Die Allgemeine Wohnbaufläche, die nicht mit Gebäuden, Stellplätzen, Terrassen, Zufahrten, Zuwegungen und den sonstigen zulässigen Nebenanlagen bebaut ist, ist zu begrünen, nicht zu versiegeln und muss gärtnerisch gestaltet werden.

7. Die Anlage bzw. die Gestaltung dieser Flächen mit mineralischem Schüttgut jeglicher Art, bei der eine spärliche bis gar keine Bepflanzung vorgenommen wird, ist ausgeschlossen.
Schotterschüttungen, bei denen Steine -insbesondere Schottersteine unterschiedlicher Größe und jegliches andere mineralische Schüttgut- einen wesentlichen Anteil der Bodendeckung ausmachen und die Bepflanzung spärlich bis gar nicht vorhanden ist, gelten nicht als gärtnerische Gestaltung und werden im Bebauungsplan ausgeschlossen.

8. Schüttungen aus Holz-, Rinden- und Kunststoffprodukten und Kunstrasen sind ausgeschlossen.

Bäume sind Pflicht – anpflanzen, schützen und erhalten

9. Für die im Plangebiet dargestellten Flächen zum Anpflanzungen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen sowie mit Bindungen für Bepflanzungen und für die Erhaltung von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen ist der schützenswerte Baum- und Gehölzbestand zu erhalten.

10. Pro angefangene 400 qm Grundstücksfläche ist jeweils ein heimischer Hochstamm (Baum) mindestens in der Qualität 16 – 18 cm Stammumfang, gemessen in 1 m Höhe, zu pflanzen und dauerhaft zu pflegen. Bei Grundstücksgrößen unter 400 qm ist mindestens ein Baum in der Qualität 16 – 18 cm Stammumfang, gemessen in 1 m Höhe, zu pflanzen und dauerhaft zu pflegen. Es dürfen nur in der Pflanzliste enthaltene Bäume gepflanzt werden. Abgänge sind in der folgenden Pflanzperiode zu ersetzen. Der Pflanzabstand untereinander hat mindestens 8 m zu betragen.

11. Einfriedungen (Zäune mit Durchlaufschutz, einheimische Heckenpflanzen gemäß einer Pflanzliste) bis zu einer Höhe von maximal 1,50 m sind im Vorgartenbereich zwischen Straßenbegrenzungslinie und vorderer Baugrenze zulässig. 

Und es gibt mehr zu tun:

Selbstverständlich sind im Bebauungsplan viele weitere rechtliche Rahmenbedingungen zu berücksichtigen (Garagen, Stellplätze, Nebenanlagen, Starkwettersituationen …..). Auch hier muss ein neuer Bebauungsplan kritisch hinterleuchtet werden.

Außerdem ist bei der Bauabnahme und auch im Nachgang langfristig die Einhaltung der Vorschriften zu überprüfen. Zuwiderhandlungen sind mit Rückbau und/oder Auflagen für geeignete andere Maßnahmen wie etwa Fassaden- oder Dachbegrünung zu ahnden. Negativbeispiele gibt es genug (ehemaliger Jahnplatz, Bahnstraße).


 

 



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CO2-Uhr

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Aktuelle Termine 2024

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