Unsere Anfrage zur nächsten Sitzung des Bauauschusses am 17.06.2021 zum Thema „Novelle des Denkmalschutzgesetzes NRW“
Im vergangenen Jahr hat die NRW-Landesregierung eine Neufassung des Denkmalschutzgesetzes für Nordrhein-Westfalen eingeleitet. Der damals vorgelegte Gesetzentwurf ist angesichts der Rückmeldungen aus der Verbändeanhörung durch das zuständige Bauministerium komplett überarbeitet worden.
Der geänderte Entwurf zur Novelle des Denkmalschutzgesetztes NRW liegt nun vor.
Die Gesetzessystematik wurde auf eine neue Grundlage gestellt. Darüber hinaus gibt es umfassende und weitreichende Änderungen und Erweiterungen der gesetzlichen Vorschriften im Einzelnen.
Danach soll u.a. die Benehmensherstellung in der Baudenkmalpflege abgeschafft werden. Stattdessen wird das Benehmen auf eine Anhörung reduziert. Damit soll zukünftig die Untere Denkmalbehörde bei den Städten bzw. kreisangehörigen Gemeinden die Entscheidung über die Eintragung eines Baudenkmals in die Denkmalschutzliste und Veränderungen am Baudenkmal alleine vornehmen.
Die Landschaftsverbände werden nur noch angehört.
Somit entfällt die verpflichtende Beteiligung der Denkmalfachämter der Landschaftsverbände und damit die Expertise der dort beschäftigten Denkmalpfleger:innen, Architekt:innen und Kunsthistoriker:innen. Das ist nicht gut für den Denkmalschutz und die Baukultur in NRW.
Dabei ist das bestehende Denkmalschutzgesetz in 2018 evaluiert und in seiner Herangehensweise für gut befunden worden. Hier der Link zum Gutachten:
www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMV17-1044.pdf
Wir bitten daher, um Beantwortung nachfolgender Fragen:
1. Wie will die Verwaltung zukünftig die Belange des Denkmalschutzes sicherstellen?
2. Mit welchem Personalbedarf rechnet die Verwaltung, um die Aufgabe sachgerecht zu erledigen (aktueller Stellenanteil, zukünftig notwendiger Stellenanteil)?
3. Welche Qualifikation hat aktuell das Personal, das die Aufgabe gerade erledigt. Welche Qualifikation wird zukünftig notwendig sein?
4. Welche Kosten werden von der Verwaltung für die Aufgaben in der Denkmalpflege zukünftig erwartet?
5. Sieht die Verwaltung die Gefahr von Interessenskonflikten zwischen Bauamt und der Denkmalpflege?
6. Wie schätzt die Verwaltung die Gefahr ein, von Immobilieneigentümer:innen verklagt zu werden, wenn sie Veränderungen an denkmalgeschützten Bauten nicht genehmigt bekommen? Wächst der Druck auf die Stadtverwaltung mit der Gesetzesnovelle?
7. Wie will die Verwaltung mögliche Konflikte in der Einschätzung eines möglichen Baudenkmals lösen?
8. Plant die Verwaltung, eine Stellungnahme zur Novelle z. B. im Rahmen der kommunalen Spitzenverbände dazu abzugeben?
Unsere nächste Fraktionssitzung in 2025 findet am 01.09.2025.
Ort ist unser Fraktionsbüro in der Weststraße, Uhrzeit 19 Uhr. An der Sitzung kann man auch über Zoom teilnehmen.
https://zoom.us/j/99044621203?pwd=MVFxZDc3aWV2TFA4T25ya2FQUWFPdz09
Meeting-ID: 990 4462 1203 Kenncode: 040844
Alle, die sich zu Themen der politischen Arbeit in Radevormwald mit uns austauschen wollen, können sich telefonisch an folgende Kontaktpersonen wenden:
Fraktionsvorsitzende: Volker Ebbinghaus Tel. 02195 9429417
volker.ebbinghaus@ gruene-radevormwald.de
OV-Vorsitzender und Sprecher: Leon Stank Tel.: 02195 9429416
Leon.Stank(at)gruene-radevormwald.de
Überregionale Termine und Links
Weitere Links unter:
Oberberg-ist-bunt und nicht braun
Für die aktuellen Daten bitte auf das Bild klicken oder den link verwenden:
https://www.mcc-berlin.net/fileadmin/data/clock/carbon_clock.htm
Robert Habeck verlässt den Deutschen Bundestag. Hier liest du das Statement der Bundesvorsitzenden von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Franziska Brantner [...]
Schon etwas mehr als 100 Tage nach Start der Regierung Merz wird sichtbar: Schwarz-Rot startet einen Generalangriff auf die erneuerbaren [...]
Der September wird feministisch! Vom 27. – 28. September 2025 findet unsere Bundesfrauenkonferenz im Volkspark Halle statt. Dort werden grüne [...]