Unser Antrag:
Bereits im Frühstadium der Planungen werden Rahmenbedingungen gesetzt, die die Verwirklichung der Inklusion ermöglichen oder verhindern können.
Urbane Räume barrierefrei zu gestalten ist ein erklärtes Ziel in unserer Gesellschaft.
Die barrierefreien Herausforderungen bestehen darin, diese Freiräume so zu gestalten, dass sie attraktiv und zugänglich sind sowie den Anforderungen verschiedener Nutzergruppen mit und ohne Behinderungen möglichst gerecht werden.
Die Planung dieser Freiräume unterliegen einen komplexen Beteiligungsprozess im Zusammenwirken der Nutzer, Anlieger, Politik, Ämter verschiedener Ressorts der Verwaltung, Migranten, Behindertenverbände, Landschaftsarchitekten sowie Straßen- und Verkehrsplaner etc.
Der öffentliche Freiraum, auch in Karthausen, ist im Sinne der Inklusion neu zu interpretieren und sollte entsprechende Entfaltungsmöglichkeiten im Stadtquartier schaffen.
Eine hohe Aufenthaltsqualität mit Überschaubarkeit in der Betrachtung von
Für die Gestaltung barrierefreier Freiräume im Bezug der Auffindbarkeit,
Erreichbarkeit, Zugänglichkeit und Nutzbarkeit im Fußgängerlängs und -querverkehr
sind die nachstehenden Grundfunktionen zu beachten:
Linierung
durch taktile Leitlinien am Bestand sowie durch entsprechende Bauelemente
des Verkehrsraumes mit einer durchgängigen Ertastbarkeit des Weges
(z. B. äußere Leitlinie – taktile Borde > 6 cm Ansicht)
(z. B. innere Leitlinie – Gebäudekanten, taktile Randeinfassungen etc.)
mithilfe von taktilen Bodenelementen
Zielgruppe: Menschen mit Blindheit und Sehbehinderungen (Langstocknutzer)
Zonierung
in Form hindernisfreier Bereiche mit Hilfe von visuellen und taktilen
Materialwechsel (kontrastierenden Oberflächenbelag) für
Zielgruppe: Menschen mit Gehbehinderungen, mit fahrbaren Mobilitätsmitteln, blinde und sehbehinderte Menschen
Kontrastierung
in Form hindernisfreier Bereiche durch visuellen und taktilen Materialwechsel für
Zielgruppe: Menschen mit Gehbehinderungen, mit fahrbaren Mobilitätsmitteln, blinde und sehbehinderte Menschen
Novellierung
bedeutet Vermeidung von Stufen und Kanten innerhalb des Gehbereiches
Zielgruppe: Menschen mit Gehbehinderungen, mit fahrbaren Mobilitätsmitteln blinde und sehbehinderte Menschen
Die Komponenten Linierung, Zonierung, Kontrastierung einschließlich Nivellierung bilden im Kontext eine Einheit und müssen frühzeitig eingeplant werden.
Die nächste Fraktionssitzung BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN im Rat der Stadt Radevormwald findet statt am Montag, 12.01.2026 um 19:00 Uhr.
Die Sitzung wird als hybride Konferenz durchgeführt sowohl in unserem Fraktionsbüro Weststr. 2 wie auch über Zoom.
https://zoom.us/j/99044621203?pwd=MVFxZDc3aWV2TFA4T25ya2FQUWFPdz09
Meeting-ID: 990 4462 1203 Kenncode: 040844
Alle, die sich zu Themen der politischen Arbeit in Radevormwald mit uns austauschen wollen, können sich telefonisch an folgende Kontaktpersonen wenden:
Fraktionsvorsitzende: Volker Ebbinghaus Tel. 02195 9429417
volker.ebbinghaus@gruene-radevormwald.de
OV-Vorsitzender und Sprecher: Leon Stank Tel.: 02195 9429416
Leon.Stank(at)gruene-radevormwald.de
Überregionale Termine und Links
Weitere Links unter:
Oberberg-ist-bunt und nicht braun
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