Der Antrag wurde mit leichten Abänderungen im Rat verabschiedet.
Sehr geehrter Herr Bürgermeister Mans,
Top 6 der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses hat zum Thema, dem Bürger mehr Mitbestimmung zu ermöglichen.
Aus Sicht der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ist dies mit einer Änderung der Geschäftsordnung nicht gegeben.
Wir beantragen daher nachfolgende Änderung der Hauptsatzung.
Der Rat möge beschließen: Die Hauptsatzung der Stadt Radevormwald vom 25.02.2000 in der Fassung vom 30.06.2014 wird wie folgt ergänzt: § 6 (4) Wer eine Bürgeranregung einreicht, erhält zu der Sitzung, in der der Antrag behandelt wird, eine schriftliche Einladung mit den Sitzungsunterlagen zu diesem Tagesordnungspunkt. Während der Sitzung erhält der/die Antragsteller(in) Gelegenheit, die Angelegenheit zu erörtern.
Begründung: Gemäß § 24 GO NRW hat jeder Bürger das Recht, sich mit Anregungen und Beschwerden in Angelegenheiten der Gemeinde an den Rat zu wenden.
Eine Ausgestaltung dieses Rechtes findet sich in § 6 Hauptsatzung der Stadt Radevormwald. Auch hier heißt es:
(1) Jeder hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Anregungen und Beschwerden an den Rat zu wenden.
(4) Der Hauptausschuss hat die Anregungen und Beschwerden inhaltlich zu prüfen. Danach überweist er sie an die zur Entscheidung berechtigte Stelle. Bei der Überweisung kann er Empfehlungen aussprechen, an die die zur Entscheidung berechtigte Stelle nicht gebunden ist.
Schriftliche Eingaben sind nicht immer eindeutig und werden gegebenenfalls falsch interpretiert. Um diesem entgegenzuwirken sollte dem Antragsteller die Möglichkeit gegeben werden, seinen Antrag in wenigen Worten zu erläutern; die Ausschussmitglieder sollten die Möglichkeit haben, Rückfragen zu stellen.
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