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Um den Umgang mit Pestiziden in Verantwortung der Stadt Radevormwald zu klären bitten wir um die Beantwortung der folgenden Fragen:
1. In welchem Mengenumfang wurden glyphosathaltige Herbizide seit 2013 im Auftrag der Stadt (direkt oder von Dienstleistern) auf Grünflächen, Verkehrsbereichsflächen, Sport- und Spielflächen oder auf anderen kommunalen Flächen in öffentlicher Nutzung insgesamt (und soweit möglich nach Nutzungsbereichen aufgeschlüsselt) ausgebracht?
Art des/der Wirkstoffe/s:
Anwendungsmenge:
Eingesetzte/s Gerät/e:
2. Sofern bislang glyphosathaltige Mittel auf Flächen der Stadt eingesetzt wurden: Mit welchen Aktivitäten (vielleicht auch bezüglich einer Umstellung auf Alternativmaßnahmen zum Glyphosateinsatz) hat die Verwaltung auf den Erlass des Umweltministeriums reagiert, wonach das Land grundsätzlich keine Genehmigungen mehr für die Anwendung glyphosathaltiger Herbizide auf Nichtkulturland (und damit auch öffentliche kommunale Flächen) erteilt?
3. In welchem Mengenumfang wurden oder werden Insektizide, auch und insbesondere Neonicotinoide, seit 2013 im Auftrag der Stadt (direkt oder von Dienstleistern) auf Grünflächen, Verkehrsbereichsflächen, Sport- und Spielflächen oder auf anderen kommunalen Flächen in öffentlicher Nutzung insgesamt (und soweit möglich nach Nutzungsbereichen aufgeschlüsselt) ausgebracht?
Diese Fragestellung ist unabhängig davon, dass einige Neonicotinoide jetzt teilweise im Freilandeinsatz von der Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit Efsa verboten wurden.
Namentlich geht es um Produkte wie Clothianidin, Thiamethoxam, Imidacloprid, Thiacloprid, Acetamiprid und alle anderen insektizid wirkenden Mittel.
Art des/der Wirkstoffe/s:
Anwendungsmenge:
Eingesetzte/s Gerät/e:
4. Welche Mengen an Pflanzenschutzmitteln insgesamt wurden seit 2013 im Auftrag der Stadt/Gemeinde (direkt von Mitarbeitern kommunaler Ämter sowie Betriebe oder indirekt von Dienstleistern) auf öffentlich genutzten kommunalen Flächen ausgebracht (bitte Mengen möglichst aufschlüsseln nach Wirkstoffen, Formulierungen und Einsatzbereich)?
5. Welche Maßnahmen hat die Verwaltung durchgeführt bzw. geprüft, um die ausgebrachten Pestizidmengen zu reduzieren (u.a. durch den Einsatz nichtchemischer Methoden)?
6. Sind auch andere mögliche Nutzer (wie Bürger- und Sportvereine, Kirchengemeinden e.t.c.) auf den Erlass des Umweltministeriums hingewiesen worden?
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