Dazu bedarf es auch des behindertengerechten Umbaus der Bushaltestellen für die die Stadt Baulastträger ist.
Das Personenbeförderungsgesetz NRW schreibt diesen Umbau bis Januar 2022 vor, Fördermittel müssen frühzeitig beantragt werden.
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt möge beschließen:
1) Die Verwaltung wird beauftragt, festzustellen, für welche Bushaltestellen die Stadt der Baulastträger ist und welche davon behindertengerecht und barrierefrei sind.
2) Die Verwaltung wird beauftragt, für die Haltestellen, die die Anforderungen nicht erfüllen, einen Förderantrag beim Zweckverband Rheinland (NVR) zu stellen.
Begründung:
Das Personenbeförderungsgesetz NRW schreibt entsprechend der europäischen Richtlinien zur Inklusion vor, dass bis Januar 2022 alle Bushaltestellen behindertengerecht und barrierefrei ausgebaut sein müssen.
Für die aktuellen Daten bitte auf das Bild klicken oder den link verwenden:
https://www.mcc-berlin.net/fileadmin/data/clock/carbon_clock.htm
Liebe Mitglieder, Freundinnen und Freunde, lieber Kreisvorstand!
Die nächste Fraktionssitzung findet am Mo., 28. April 2025 um 19:00 Uhr in unserem Fraktionsbüro Weststr. 2 und über Zoom statt.
Die Teilnahme ist vor Ort oder (fast immer) über Zoom Einwahl möglich.
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Fraktionsvorsitzende: Volker Ebbinghaus Tel. 02195 9429417
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